PYC kurz und knapp 13 - 2020

Informationen der Wasserschutzpolizei Berlin zum Thema: Wassersport trotz COVID-19

Rechtzeitig zum Wochenende und noch vor den Osterfeiertagen hat die Berliner Senatsverwaltung ihre „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ dahingehend präzisiert, dass „[...]  Segelbootfahren unter den Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 3 SARS - CoV - 2 - EindMaßnV [fällt]. Hiernach sind ,Sport und Bewegung an der frischen Luft, allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung' zulässig.“
Des weiteren informiert die Wasserschutzpolizei Berlin: „Boote dürfen auch genutzt werden, wenn diese ihren Liegeplatz bei einem Wassersportverein, [...] haben. Dabei handelt es sich nicht um eine Sportstätte, deren Öffnung unzulässig ist. Er wird vielmehr darauf abgestellt , ob und dass die Sportausübung auf dem Freiwasser stattfindet.“
Zum Thema „Werftarbeiten“ heißt es: „Arbeiten am und rund um das Boot durch Privatpersonen sind zulässig, wenn es sich dabei um Tätigkeiten als unmittelbare Vorbereitung der sportlichen Tätigkeit mit dem Boot handelt. Hierunter fällt insbesondere das zu Wasser lassen.“
Das gilt selbstverständlich auch für „gewerbliche Arbeiten am und rund um das Boot, wenn sie als Dienstleistung für einen Dritten erbracht werden.“
Quelle: Informationen der Wasserschutzpolizei Berlin zum Thema: Wassersport trotz COVID-19 [Stand 03.04.2020], verlinkt von der Webseite des Polizeipräsidenten in Berlin / Wasserschutzpolizei.
Vgl. dazu auch die aktuellen Informationen des Berliner Segler-Verbandes: Update: Corona V - Lockerung der Auflagen für den Segelsport

 
Fotos: Carsten Hanisch


Liebe Mitglieder,

so sehr wir uns freuen, jetzt wieder ganz legal über unser Clubgelände schreiten, ggf. noch Boote slippen und vor allem wieder segeln gehen zu dürfen – bitte denken Sie an die mindestens noch bis zum 19. April geltenden Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin:

- mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen, sofern sie nicht Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder -partner sind oder dem eigenen Haushalt angehören. - Vor allem auf den schmalen Stegen bitte Obacht geben!

- Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung.

(Vgl.: Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin, 5. Teil Vorübergehende Kontaktbeschränkungen, § 14 Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin)

Das Fußgängertor zum Hauptgelände sowie das große Tor der Dependance sind daher ab sofort wieder für Mitglieder geöffnet.
Das große Tor zum Hauptgelände sowie das Fußgängertor zur Dependance können ab Montag, 6. April, wieder genutzt werden.
Allerdings sei an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen, dass es ab Montag aufgrund von Bauarbeiten auf dem Hauptgelände zu Einschränkungen für Autofahrer kommen kann.


Foto: SP


Termine

Bis auf Weiteres:

- ist der Zugang zum Clubhaus für alle Mitglieder gesperrt.

- findet jeweils dienstags und donnerstags Konditraining mit Svenja Weger via YouTube statt.



Sigrun Putjenter, 03.04.2020