PYC kurz und knapp 55 - 2021

Gastronomie  –  Übernachtung  –  Glückwünsche  –  Weihnachtsgruß



Mit Scherbe ins Glück

Bis zum zweiten Weihnachtsfeiertag bleiben uns unser Gastronom und sein Team noch erhalten, danach ist leider Schluss. Der Vorstand nahm am vierten Advent die Gelegenheit wahr, sich im Namen aller Mitglieder bei Herrn Thamm und Frau Klitzsch sowie den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die unvergessliche gemeinsame Zeit zu bedanken. Die leider viel zu kurze „Ära Thamm“ war geprägt von herzlicher Gastgeberschaft, liebevoller Dekoration und kulinarischen Höhenflügen. Eben rundum ein Genuss.
Für die angestrebte Konzentration auf das ehemalige Kerngeschäft, vor allem das Catering, zur dringend notwendigen Stressreduktion wünschte der Vorsitzende dem Paar alles Gute und sowohl ihnen als auch ihren Mitarbeitern viel Glück und Erfolg für die Zukunft. Und da Scherben ja bekanntlich Glück bringen, wurde u.a. eine von den Vorständen vertretungsweise für alle Clubmitglieder signierte Scherbe des Clubporzellans überreicht.

 
Kollateralschaden des Gänseessens                                   Corinna Klitzsch, Benedikt Heüveldop, Matthias Thamm
 
Salvatore (rekonvaleszent und zu Besuch!) und Steffi
Fotos: SP

Achtung: Der letzte Clubabend 2021 findet diesen Mittwoch, am 22. Dezember, statt. Im Januar und Februar bleibt die Gastronomie geschlossen.


Übernachten vs. Wohnen

Vor knapp einem Monat, am 23. November 2021, fällte das Verwaltungsgericht Berlin ein Urteil, das Klarheit darüber schafft, in welchem Rahmen das Schlafen an Bord eines am Steg vertäuten Schiffes als „Übernachtung“ akzeptiert und wann daraus ein behördlicherseits nicht toleriertes „Wohnen“ wird.
Geklagt hatte der VSaW, der am 25. November 2019 einen Antrag auf Genehmigung der Grundsanierung seiner Hafenanlagen gestellt und vom Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf Anfang Juli 2020 zwar eine Genehmigung erhalten hatte, jedoch u.a. mit einer Nebenbestimmung, die das Übernachten an Bord der an ihren Liegeplätzen befindlichen Boote komplett untersagte. Der Nachbarverein legte dagegen umgehend Widerspruch ein und klagte schließlich Mitte September.
Das Verwaltungsgericht Berlin stellte mit seinem Urteil jetzt klar, dass ein Übernachten an Bord nur dann verboten werden könne, wenn die Nutzung des Bootes als Übernachtungsort seine Funktion als Wasserfahrzeug übersteige. Übernachtungen im Rahmen von Regatten, so die Kammer, hielten sich auch bei bis zu fünf Tagen im Rahmen einer gemeinverträglichen Nutzung der Steganlage. Ansonsten sind Übernachtungen an max. zwei aufeinanderfolgenden Tagen akzeptabel.
„Eine darüber hinausgehende Nutzung der Sportbootssteganlage zum längeren Übernachten würde den Charakter der Steganlage verändern und diese mit einem Campingplatz bzw. einer Wochenendhaussiedlung vergleichbar machen.“ (Vgl.: OpenJur: VG Berlin, Urteil vom 23.11.2021 - 10 K 273/20)


„Heiß Flagge und Wimpel!“ ...

… zu Ehren unserer Clubmitglieder Sigrid Klug und Claus Zingel, unseren Flaggengast! Am 21.10.2021 liefen die beiden in den Hafen der Ehe ein. Der Vorstand des Potsdamer Yacht Club gratuliert dazu ganz herzlich und wünscht dem Paar alles erdenklich Gute!


Foto: Privat


Frohe Weihnachten!

Damit verabschiedet sich „kurz & knapp“ in die Weihnachtspause. Der Vorstand wünscht allen Leserinnen und Lesern dieses Newsletters ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest, einen – um Himmels Willen nicht wörtlich zu nehmenden! – guten Rutsch und in jeder Hinsicht das Allerbeste für das neue Jahr!


Foto: SP


Termine

Letzter Clubabend 2021                22.12.2021
 

Bis auf Weiteres:

  • liegen die Anwesenheitslisten mit der Bitte um Eintragung für Sie aus. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich durch das Scannen eines QR-Codes anzumelden.
  • wird im Interesse aller um die Berücksichtigung der Regeln zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus gem. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmassnahmenverordnung gebeten.

Sigrun Putjenter, 20.12.2021